Warum das neue BGH-Urteil zu festen Kanzleiräumen modernem Rechtsanwaltsein widerspricht

Der BGH hat mit Beschluss „AnwZ (Brfg) 50/24“ klargestellt, dass eine „virtuelle Kanzlei“, ein geteiltes Büro oder ein Co-Working-Space nicht ausreichen — stattdessen müsse eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum vorhalten.
Damit erklärt der BGH ausdrücklich, dass bereits die Möglichkeit, bei Bedarf einen Besprechungsraum in einem Bürocenter zu buchen, nicht die Voraussetzungen einer Kanzlei im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erfüllt.

Warum diese Entscheidung aus Sicht moderner Legal-Tech & New Work überholt ist

  • Digitalisierung & Mobilität: Mandatsverwaltung, Kommunikation und viele rechtliche Dienstleistungen laufen längst digital — Video-Calls, sichere Mandantenportale und Cloud-Akten — das traditionelle feste Büro ist nicht mehr zwingend notwendig.
  • Flexibilität & Kosten: Gerade für junge Kanzleien, Solo-Practitioner oder spezialisierte Beratungen sind feste Mieträume kostspielig und oft unnötig. Co-Working oder virtuelle Bürolösungen bieten Flexibilität und Effizienz.
  • Mandant:innenbedürfnisse neu definiert: Mandanten suchen unkomplizierte Erreichbarkeit, transparente Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten — nicht unbedingt ein repräsentatives Kanzleigebäude. Erreichbarkeit könnte heute anders gewährleistet werden, ohne festen Raum.
  • Innovation vs. Bürokratische Rückwärtsgewandtheit: Die Rechtsprechung wirkt wie ein Blick zurück ins analoge 20. Jahrhundert, statt die Chancen einer digitalen und vernetzten Kanzleiwelt zu erkennen.

Warum diese Entscheidung aus Sicht moderner Legal-Tech & New Work überholt ist
Aus Sicht des BGH dient die Pflicht zum festen Kanzleiraum der Sicherstellung von Erreichbarkeit, Vertraulichkeit und seriösem Auftritt. Ein reines Bürocenter mit Weiterleitung von Post und Anrufen habe diese Anforderungen nicht verlässlich erfüllt, gerade wenn Mandanten persönliche Gespräche wünschen. 

Dennoch: In 2025 — inmitten digitaler Transformation — erscheint diese Auslegung überholt. Der Fokus auf starre Raumstrukturen orientiert sich an einem traditionellen Berufsbild, das nicht mehr zur modernen Lebens- und Arbeitsrealität vieler anwaltlicher Anbieter passt.


Daina arbeitet als Legal Tech Engineer bei einer Großkanzlei in Düsseldorf. Ihre Begeisterung für Legal Tech vertiefte sie während ihres LL.M.-Studiums, das ihr fundiertes Wissen über die Schnittstelle von Recht und Technologie erweiterte. Zusätzlich engagiert sie sich als Vorstandsmitglied des Legal Tech Labs und teilt ihr Fachwissen regelmäßig durch Blogbeiträge.