Der 2. August ist vorbei – und was ist passiert? Nicht viel.

Rund um den 2. August 2025 war die Aufregung groß: In der öffentlichen Debatte und vielen Unternehmen wurde ein „neues Zeitalter der KI-Regulierung“ beschworen, und viele fragten sich, ob sie nun sofort aktiv werden müssen. Doch jetzt, da das Datum vorbei ist, zeigt sich: Für die überwältigende Mehrheit der Unternehmen hat sich nichts Wesentliches geändert. Kein Kontrollbesuch, keine neuen Meldepflichten, keine regulatorische Schockwelle. Die große Welle blieb aus – wie erwartet.

Warum die Panik vor dem 2. August 2025 unbegründet war

Die Ursache des Hypes war das Inkrafttreten erster Regelungen der EU-KI-Verordnung (KI-VO / AI Act) im Zusammenhang mit sogenannten GPAI-Modellen (General Purpose AI – also KI mit allgemeinem Verwendungszweck). Diese Vorschriften richten sich jedoch in ihrer vollen Schärfe nur an eine sehr kleine Gruppe von Akteuren – nämlich Anbieter, die tatsächlich eigene breite Basismodelle entwickeln, trainieren und in Verkehr bringen.
Für die meisten Unternehmen – also Systemintegratoren, Softwareanbieter oder klassische Anwender von KI-Lösungen – galten allenfalls überschaubare Transparenzpflichten. In der Praxis blieb selbst davon noch wenig spürbar: Die Marktaufsicht, einschließlich des neuen europäischen AI Office und der nationalen Behörden, befindet sich weiterhin im Aufbau, koordiniert Zuständigkeiten und arbeitet an praktischen Leitlinien für GPAI-Pflichten.

Warum weiterhin Gelassenheit angesagt ist

Erstens: Die am 2. August greifenden Pflichten betreffen primär GPAI-Provider. Wer Modelle vor allem integriert oder anwendet, spürt derzeit nur überschaubare Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Zweitens: Die Marktaufsicht – vom europäischen AI Office bis zu nationalen Behörden – befindet sich noch im Aufbau. Einheitliche Prüfroutinen, Leitfäden und harmonisierte Normen sind in Arbeit; ein flächendeckendes Durchgreifen unmittelbar nach dem Stichtag war realistisch nie zu erwarten.

Drittens: Die Verordnung ist bewusst stufenweise angelegt. Die wirklich umfangreichen Pflichten (insbesondere für hochriskante Systeme) kommen erst 2026. Zeit, Prozesse sauber aufzustellen, statt ad hoc zu reagieren.

Viertens: Wer jetzt strukturiert vorgeht – Systeme inventarisieren, Verantwortlichkeiten klären, Verträge mit Dienstleistern nachschärfen, Daten- und Modell-Dokumentation ordnen – reduziert Aufwand später erheblich und vermeidet Aktionismus.

Blick nach vorn: Der wirklich wichtige Stichtag ist der 2. August 2026

So ruhig es am 2. August 2025 geblieben ist – die eigentliche Umsetzungswelle kommt erst noch. Ab dem 2. August 2026 gelten die meisten zentralen Verpflichtungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich der Hochrisiko-KI: dokumentiertes Risikomanagement, Daten-Governance, Konformitäts- bzw. CE-Prozesse, klare Melde- und Monitoring-Wege. Wer seine Governance an bestehende Strukturen (Datenschutz, Informationssicherheit/ISO 27001, IT-Sicherheit, Urheber- und Vertragsrecht) andockt, spart doppelte Arbeit und verkürzt die Lernkurve.


Daina arbeitet als Legal Tech Engineer bei einer Großkanzlei in Düsseldorf. Ihre Begeisterung für Legal Tech vertiefte sie während ihres LL.M.-Studiums, das ihr fundiertes Wissen über die Schnittstelle von Recht und Technologie erweiterte. Zusätzlich engagiert sie sich als Vorstandsmitglied des Legal Tech Labs und teilt ihr Fachwissen regelmäßig durch Blogbeiträge.