SMART SENTENCING
Die Task Force „Gerechte Strafzumessung“ befasste sich mit der Entwicklung einer Legal Tech-Anwendung im Bereich der richterlichen Strafzumessung. Ihr Hauptaugenmerk lag darauf, Technologie in einem besonders sensiblen juristischen Bereich zum Einsatz zu bringen.
Ziel war die Erstellung eines Tools zur algorithmischen Analyse von Strafurteilen. Dabei sollten in erster Linie die gerichtlichen Strafzumessungserwägungen kategorisiert werden, um auf diese Weise einen Vergleich unterschiedlicher Urteile zu ermöglichen. Die standardisierte Erfassung von Strafzumessungsgründen kann bestehende Unterschiede in der richterlichen Strafzumessungspraxis transparent machen. Dies erweist sich insbesondere für den Rechtsanwender als vorteilhaft, der über ein solches Tool Erkenntnisse erlangt, wie andere Gerichte bei einer vergleichbaren Sach- und Rechtslage in der Vergangenheit entschieden haben. Diese Einsicht kann in Abhängigkeit von der Einschätzung des jeweiligen Rechtsanwenders in seiner eigenen Entscheidung berücksichtigt werden. Das Tool dient damit der relativen Gerechtigkeit von Strafzumessung, indem es die Transparenz und Vergleichbarkeit von Strafurteilen auf nationaler Ebene ermöglicht.
Nachdem die Task Force “Smart Sentencing” unter wissenschaftlicher Betreuung von Prof. Rostalski mit einem regelbasierten Ansatz erfolgreich einen Prototypen entwickelt hat, der bereits einzelne Strafzumessungerwägungen in Urteilen erkennen und Urteile danach durchsuchbar machen kann, wird das Projekt nun am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln in einem größeren Umfang und mittels maschinellen Lernens weitergeführt. Während der Lehrstuhl für die rechtlichen Aspekte des Projektes wie auch die Beschaffung von Strafurteilen verantwortlich ist, erfolgt die technische Umsetzung durch Experten im Bereich künstliche Intelligenz – hierzu kooperiert der Lehrstuhl mit dem Fraunhofer Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (Fraunhofer IAIS).
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