Das volldigitalisierte Examen: Meine Erfahrungen als Referendarin in Rheinland-Pfalz

Die Digitalisierung macht inzwischen auch vor juristischen Staatsexamina keinen Halt mehr. Rheinland-Pfalz erprobt als erstes Bundesland die volldigitalisierte juristische Staatsprüfung und ich gehöre zu dem ersten Referendarjahrgang, der dieses System im zweiten Staatsexamen vollständig nutzen wird. Bereits seit Beginn meines Referendariats arbeite ich deshalb mit der Plattform „Beck-eExamen“. Nach meinem digitalen ersten Staatsexamen mit klassischen Papiergesetzen war der Umstieg auf vollständig digitale Gesetzesmaterialien zunächst ungewohnt. Mittlerweile kann ich mir den Arbeitsalltag jedoch kaum noch anders vorstellen.

Der Einstieg in das digitale Examen

Ich habe mein Referendariat im Mai vergangenen Jahres begonnen. Bereits zu Beginn wurde unser Jahrgang im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung mit dem neuen System vertraut gemacht. Dort wurden uns sowohl die technische Nutzung der Plattform als auch die geplanten Rahmenbedingungen für das Examen vorgestellt.

Schon früh war klar: Die Digitalisierung beschränkt sich nicht nur auf das Schreiben am Laptop. Auch Gesetze und Kommentare werden vollständig digital bereitgestellt. Zunächst standen uns lediglich die zivilrechtlichen Gesetzestexte und Kommentierungen zur Verfügung. Mit jeder neuen Station kamen dann schrittweise weitere Rechtsgebiete hinzu, sodass das System nach und nach erweitert wurde.

Wie funktioniert Beck-eExamen?

Das System selbst ist grundsätzlich übersichtlich aufgebaut. Zentral befindet sich eine Suchleiste, über die Gesetze, Paragraphen oder Schlagwörter gesucht werden können. Diese Funktion ersetzt im Grunde die klassische „Idiotenwiese“ in den gedruckten Gesetzen und orientiert sich an den bekannten Sachverzeichnissen.

Gibt man beispielsweise „§ 433 BGB“ in die Suchleiste ein, öffnet sich unmittelbar die entsprechende Norm. Von dort aus kann man –  je nach persönlicher Einstellung – nach oben oder unten scrollen oder zwischen den Paragraphen navigieren.

Zusätzlich sind am unteren Bildschirmrand die jeweiligen Gesetzesbücher und Kommentare eingeblendet. Klickt man darauf, öffnet sich ein Inhaltsverzeichnis, über das sich die einzelnen Gesetze und Kommentierungen aufrufen lassen. Das gesamte User Interface wirkt dabei erstaunlich intuitiv und klar strukturiert. Gerade nach einer kurzen Eingewöhnungsphase funktioniert die Navigation sehr schnell.

Die Vorteile digitaler Gesetze und Kommentare

Trotz einiger technischer Schwierigkeiten nutze ich die Plattform inzwischen sehr gerne. Besonders angenehm ist, dass man keine schweren Gesetzessammlungen und Kommentare mehr zu Arbeitsgemeinschaften, Klausuren oder Lernterminen transportieren muss. Wer im Referendariat schon einmal mehrere Kommentare und Ergänzungslieferungen gleichzeitig getragen hat, weiß: Der digitale Wandel ist auch eine Frage der Rückengesundheit.

Hinzu kommt der finanzielle Aspekt. Vollständige Gesetzes- und Kommentarsammlungen kosten schnell mehrere hundert Euro. Durch die digitale Bereitstellung entfallen diese Kosten weitgehend – ein erheblicher Vorteil für Referendarinnen und Referendare.

Auch die eigentliche Nutzung funktioniert im Alltag meist zuverlässig. Gesetze und Kommentare lassen sich schnell abrufen, und das Arbeiten mit der Suchfunktion spart oft Zeit.

Wo das System noch Probleme macht

Ganz fehlerfrei läuft die Plattform allerdings noch nicht. Das größte Problem im Alltag ist, dass man gelegentlich aus dem Portal ausgeloggt wird und sich erneut anmelden muss. Gerade während konzentrierter Arbeitssituationen ist das unnötig störend.

Daneben kommt es teilweise zu Verzögerungen beim Scrollen durch Gesetzestexte. Besonders problematisch ist bislang jedoch das Landesrecht. Dort können einzelne Gesetze aktuell nicht direkt über die Suchfunktion aufgerufen werden. Stattdessen muss man sich zunächst über das Verzeichnis in das jeweilige Gesetz klicken und anschließend den gewünschten Paragraphen heraussuchen. Wird man währenddessen aus dem System geworfen, beginnt der gesamte Vorgang erneut – und das kann durchaus nervenaufreibend werden.

Meine Erfahrungen im Probeexamen

Besonders spannend war für mich natürlich das Probeexamen. Dort konnten wir erstmals unter echten Examensbedingungen mit dem digitalen System arbeiten. Zusätzlich durften wir vorsorglich auch analoge Gesetze mitbringen – was ich zur Sicherheit getan habe. Tatsächlich habe ich diese aber kein einziges Mal benutzt.

Die technische Umsetzung vor Ort hat insgesamt sehr gut funktioniert. Wir arbeiteten an einem Laptop für die Klausurbearbeitung sowie an einem zusätzlichen Bildschirm, auf dem Gesetze und Kommentare angezeigt wurden. Gesetze konnten mit digitalen Lesezeichen versehen werden, Markierungen waren jedoch – wie mittlerweile in Rheinland-Pfalz generell – nicht zulässig.

Wichtig war auch: Aus den Kommentaren oder Gesetzestexten konnte kein Text per Copy-Paste in die Klausurlösung übernommen werden. Das verhindert Missbrauch und sorgt dafür, dass die Eigenleistung weiterhin im Mittelpunkt steht.

Positiv überrascht hat mich vor allem die Geschwindigkeit des Systems während des Probeexamens. Die Plattform lief dort deutlich stabiler und schneller als im alltäglichen Gebrauch. Probleme mit Logout oder erneutem Einloggen traten nicht auf. Sollten kleinere technische Schwierigkeiten entstehen, waren Mitarbeiter des Dienstleisters sofort vor Ort und konnten schnell helfen.

Ironischerweise lagen die größten Probleme des Probeexamens am Ende gar nicht an der Technik, sondern an Fehlern im Sachverhalt der öffentlich-rechtlichen Klausur. Diese führten sogar zu mehrfachen Schreibzeitverlängerungen.

Worauf es jetzt ankommt

Alles in allem bin ich mit dem volldigitalisierten Examen bislang wirklich zufrieden. Natürlich gibt es noch technische Baustellen – insbesondere im Bereich des Landesrechts. Gleichzeitig zeigt das System aber bereits jetzt, wie modern juristische Prüfungen künftig aussehen können.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen werde ich mein Examen im Oktober deshalb bewusst mit den digitalen Gesetzen und Kommentaren schreiben. Der Umstieg erfordert zwar eine gewisse Eingewöhnung, bringt aber auch erhebliche praktische Vorteile mit sich.


Annika Schüller

Annika ist Rechtsreferendarin und vertieft im Rahmen eines LL.M.-Studiums der Rechtsinformatik ihre Kenntnisse im Bereich Legal Tech. Parallel zu ihrer Ausbildung arbeitet sie als Datenschutzbeauftragte in einem mittelständischen Unternehmen. Ihr fachlicher Schwerpunkt ist dabei von ihrem besonderen Interesse an den durch digitale Technologien geprägten Veränderungen des Rechts motiviert.