Sammelklage gegen Amazon: Prime-Preiserhöhung als Prüfstein für kollektiven Verbraucherschutz

Amazon Prime ist eines der erfolgreichsten Abo-Modelle der digitalen Plattformökonomie und steht nun im Zentrum einer der prominentesten Verbandsklagen im deutschen Verbraucherrecht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wirft Amazon vor, die Prime-Gebühren im Jahr 2022 rechtswidrig erhöht zu haben. Der Fall könnte zu einem Leitentscheid für kollektive Verbraucherrechte gegenüber Big Tech werden.

Status quo des Verfahrens

Am 5. Dezember 2025 reichte die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ein, mit dem die EU-Verbandsklagenrichtlinie (RL (EU) 2020/1828) umgesetzt wurde. Seit dem 12. Januar 2026 können sich betroffene Verbraucher:innen im Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen. Die Registrierung ist kostenlos und hemmt die Verjährung individueller Ansprüche.

Gegenstand ist die Preiserhöhung im September 2022: Amazon erhöhte die Prime-Jahresgebühr von 69 € auf 89,90 € sowie den Monatspreis von 7,99 € auf 8,99 €; auch Prime-Student-Tarife waren betroffen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Bestandskund:innen wurde nicht eingeholt.

Die möglichen Rückforderungsbeträge sind erheblich:

  • 20,90 € pro Jahr Differenz bei Jahresabos, insgesamt bis zu 62,70 € bis Ende 2025
  • bis zu etwa 42 € bei monatlichen Abonnements

Parallel läuft eine weitere Sammelklage gegen Amazon wegen Werbeeinblendungen bei Prime Video, was die strukturellen Spannungen digitaler Abo-Modelle unterstreicht.

Rechtliche Einordnung

Bereits zuvor erklärten das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf die von Amazon verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam, da die Preiserhöhung nicht ausreichend transparent ausgestaltet war und ohne echte Zustimmung der Bestandskund:innen erfolgte.

Die Gerichte beanstandeten insbesondere die fehlende Vorhersehbarkeit und die weitgehende einseitige Anpassungsbefugnis Amazons. Die aktuelle Verbandsklage knüpft an diese Vorentscheidungen an und zielt erstmals auf eine kollektive Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Entgelte ab.

Der Ausgang des Verfahrens dürfte maßgeblich prägen, wie weit Plattformunternehmen laufende Abonnementverträge künftig einseitig anpassen dürfen.

Fazit

Die Amazon-Verbandsklage ist ein Schlüsselverfahren für das europäische Plattform- und Verbraucherrecht. Sie zeigt, ob kollektiver Rechtsschutz gegen globale Plattformunternehmen praktisch durchsetzbar ist und wie weit Unternehmen laufende Abo-Verträge einseitig verändern dürfen.


Annika Schüller

Annika ist Rechtsreferendarin und vertieft im Rahmen eines LL.M.-Studiums der Rechtsinformatik ihre Kenntnisse im Bereich Legal Tech. Parallel zu ihrer Ausbildung arbeitet sie als Datenschutzbeauftragte in einem mittelständischen Unternehmen. Ihr fachlicher Schwerpunkt ist dabei von ihrem besonderen Interesse an den durch digitale Technologien geprägten Veränderungen des Rechts motiviert. Ihr fachlicher Schwerpunkt ist Ausdruck ihres besonderen Interesses an den durch digitale Technologien geprägten Veränderungen des Rechts.