Casemantic: Eine semantische Suchmaschine für Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs

Wer in der Rechtsprechung recherchiert, kennt das Problem. Man sucht nach der eigenen Formulierung eines Rechtsproblems und findet nichts, obwohl man sicher ist, dass es eine passende Entscheidung längst gibt. Der BGH hat sie nur mit anderen Worten beschrieben. Klassische Suchmaschinen für Urteile gleichen Zeichenketten ab und nicht Bedeutungen. Wer nicht zufällig denselben Begriff trifft wie der entscheidende Senat, geht leer aus, unabhängig davon, wie einschlägig die Entscheidung inhaltlich sein mag. Genau dieses Problem war der Ausgangspunkt für Casemantic, ein Projekt des Legal Tech Labs Cologne.
Die Idee: Suche nach Bedeutung statt nach Wörtern
Statt Stichwörter abzugleichen, übersetzt Casemantic sowohl die Suchanfrage als auch die Gerichtsentscheidungen in Vektoren, also Zahlenreihen, die die Bedeutung eines Textes abbilden. Liegen zwei Texte inhaltlich nah beieinander, liegen auch ihre Vektoren nah beieinander, unabhängig davon, welche konkreten Wörter verwendet wurden. Man nennt das semantische Suche oder „Dense Retrieval“.
Ein Beispiel aus der Praxis: Wer bei Casemantic die Frage „Ich habe einen Wagen gebraucht gekauft,der Kratzer an der Fahrertür hat. Ist das ein Mangel?“ eingibt, erhält als Top-Treffer die Entscheidung VIII ZR 43/05, deren Leitsatz genau die entscheidende Wertung liefert. Der Leitsatz besagt, dass normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen grundsätzlich keinen Mangel darstellt. Ohne juristische Vorkenntnisse landet man so direkt bei der maßgeblichen Rechtsprechung, ohne vorher wissen zu müssen, wie kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aufgebaut sind.
Auch bei einem anderen Alltagsfall führt die Suche zur richtigen Fundstelle. Die Frage „Ich habe bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft, der nach drei Monaten einen Getriebeschaden hat“ liefert unter den ersten Treffern die Entscheidung VIII ZR 259/06, die klärt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb von sechs Monaten (mittlerweile ein Jahr gemäß § 477 I BGB) nach Übergabe zeigen, die Beweislast zugunsten des Käufers umgekehrt wird. Auch hier trifft die Suche mit einer alltagssprachlichen Formulierung die einschlägige BGH-Rechtsprechung, obwohl weder „Beweislastumkehr“ noch „§ 477 BGB“ in der Frage vorkommen.
Bemerkenswert ist dabei, dass VIII ZR 259/06 hier nicht als erster, sondern erst als dritter Treffer erscheint. Das verweist auf einen grundsätzlichen Punkt, den man bei jeder juristischen Recherche beachten sollte. Juristische Recherche darf sich selten mit dem ersten Treffer zufriedengeben. Casemantic liefert eine Auswahl relevanter Entscheidungen. Die richtige Einordnung und Auswahl der einschlägigen Fundstelle bleibt Aufgabe der juristischen Prüfung durch den Nutzer. Die Werkzeuge unterstützen die Recherche, ersetzen aber nicht die fachliche Bewertung durch Experten.
Die Datenbasis: Leitsätze als kuratierte Zusammenfassung
Als Grundlage nutzen wir das Corpus der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (CE-BGH) von Sean Fobbe, mit knapp 80.000 Entscheidungen aus den Jahren 2000 bis 2025 die derzeit größte frei verfügbare Sammlung ihrer Art. Daraus haben wir gezielt jene rund 21.600 Entscheidungen herausgefiltert, die vom BGH mit einem amtlichen Leitsatz versehen wurden.
Das ist kein Zufall, sondern Absicht. Leitsätze schreibt der jeweils entscheidende Senat nur für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, sie sind knapp, präzise formuliert und bereits eine Verdichtung des Wesentlichen. Damit ist unsere Datengrundlage von Haus aus eine von Richterhand kuratierte Zusammenfassung der wichtigsten BGH-Rechtsprechung der letzten 25 Jahre. Als amtliche Werke sind diese Leitsätze zudem gemeinfrei, d.h. sie dürfen uneingeschränkt genutzt werden.
Wie man Casemantic nutzen kann
Das Projekt ist unter [casemantic.de] frei zugänglich. Die Website enthält ein einfaches Suchfeld, in das man Fragen in normaler Sprache eingeben kann, und daraufhin eine Trefferliste mit Aktenzeichen und Ähnlichkeitswert erhält. Zusätzlich haben wir eine Schnittstelle nach dem Model Context Protocol (MCP) bereitgestellt, über die auch Sprachmodelle direkt auf die Suche zugreifen können, etwa um eine Rechtsfrage mit den passenden BGH-Leitsätzen zu beantworten.
Casemantic ist dabei ein gemeinnütziges Projekt. Als Legal Tech Lab Cologne wollen wir hiermit ein Werkzeug für die Rechtspraxis bereitstellen und kontinuierlich weiterentwickeln.

Christian Winkler ist deutscher und europäischer Patentanwalt mit einem Hintergrund in Maschinenbau und Automatisierungstechnik. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt er sich mit Open Legal Data, Machine Learning und KI. Er kuratiert und veröffentlicht Datensätze zu deutschen Gerichtsentscheidungen und entwickelt Open-Source-Tools. Aktuell ist er Head of Tools des LTLC.

Jan Broszeit ist Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn. Als Director of Technology im Legal Tech Lab Cologne beschäftigt er sich insbesondere mit DevOps und der Entwicklung frei zugänglicher Tools für die juristische Recherche mithilfe von KI. Vor diesem Hintergrund hat er auch an der Entwicklung von Casemantic mitgewirkt.
