KI in Prüfungen: VG Kassel setzt klare Grenzen für den Einsatz von ChatGPT & Co.

Künstliche Intelligenz ist längst im Studienalltag angekommen. Sie hilft bei Recherche, Strukturierung und Formulierung von Texten. Doch was im Alltag effizient erscheint, kann im Prüfungsrecht schnell problematisch werden. Mit Urteil vom 25. Februar 2026 hat das VG Kassel (Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS) eine der bislang wichtigsten Entscheidungen zum Einsatz von KI in Prüfungen getroffen – mit deutlichen Konsequenzen für Studierende.
Worum ging es in dem Fall?
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Nutzung generativer KI bei Prüfungsleistungen eine Täuschung darstellt. Konkret hatten zwei Studierende der Universität Kassel, unter anderem im Rahmen einer Bachelorarbeit und einer Hausarbeit, KI-Tools zur Erstellung ihrer Arbeiten eingesetzt.
Die Universität bewertete die Leistungen daraufhin als „nicht bestanden“ und stufte den Einsatz der KI als schwere Täuschung ein. Besonders gravierend: Den Studierenden wurde zusätzlich die Möglichkeit genommen, die Prüfung zu wiederholen.
Gegen diese Entscheidungen klagten die Betroffenen – ohne Erfolg.
Die Entscheidung des Gerichts
Das VG Kassel bestätigte die Vorgehensweise der Universität vollständig. Nach Auffassung des Gerichts stellt die unerlaubte Nutzung von KI ein unzulässiges Hilfsmittel dar und kann als Täuschung im prüfungsrechtlichen Sinne gewertet werden.
Entscheidend ist dabei ein zentraler prüfungsrechtlicher Grundsatz: Prüfungen sollen die eigenständige Leistung der Studierenden abbilden. Wird diese Leistung ganz oder teilweise durch eine KI erbracht, entspricht die abgegebene Arbeit nicht mehr der tatsächlichen Eigenleistung. Das Gericht machte deutlich, dass dies nicht mit klassischen Hilfsmitteln vergleichbar ist. Während etwa ein Taschenrechner lediglich Rechenoperationen unterstützt, kann KI eigenständig Inhalte generieren und damit die eigentliche Prüfungsleistung ersetzen.
Besonders relevant ist zudem die Sanktion: Das Gericht hielt es für rechtmäßig, nicht nur die Prüfung als „nicht bestanden“ zu bewerten, sondern auch den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung zu verhängen. Damit wird die KI-Nutzung nicht als bloßer Verstoß, sondern als schwerwiegende Täuschung eingeordnet.
Beweisbarkeit von KI-Nutzung
Ein weiterer spannender Aspekt der Entscheidung betrifft die Frage, wie der Einsatz von KI überhaupt nachgewiesen werden kann. Das VG Kassel stellte hierzu klar, dass keine absolute Gewissheit erforderlich ist. Vielmehr kann sich das Gericht auf eine Gesamtwürdigung der Umstände stützen.
Dazu zählen etwa:
- stilistische Auffälligkeiten
- inhaltliche Brüche
- Abweichungen vom bisherigen Leistungsniveau
Das Gericht hat insoweit „verallgemeinerungsfähige Regeln“ zur Beurteilung von KI-Nutzung entwickelt. Für die Praxis bedeutet das: Auch ohne „Smoking Gun“ kann eine Täuschung angenommen werden, wenn die Gesamtumstände darauf hindeuten.
Einordnung: KI als Hilfsmittel oder Täuschung?
Die Entscheidung ist deshalb so relevant, weil sie eine zentrale Linie zieht: KI ist im Prüfungsrecht nicht neutral. Während viele Studierende KI als bloßes Werkzeug verstehen, macht das Gericht deutlich, dass der qualitative Unterschied entscheidend ist. KI unterstützt nicht nur, sie kann eigenständig Leistungen erzeugen. Genau darin liegt das Problem. Das Urteil zeigt zudem, dass Hochschulen bei fehlender Transparenz streng reagieren dürfen. Wer KI nutzt, ohne dies offenzulegen, riskiert erhebliche Konsequenzen.
Was das Urteil für den Einsatz von KI bedeutet
Das Urteil des VG Kassel setzt einen klaren Maßstab für den Umgang mit KI in Prüfungen. Die Nutzung ist nicht per se verboten – entscheidend ist jedoch, ob sie zulässig ist und offengelegt wird.
Für Studierende bedeutet das
Wer KI einsetzt, muss sich strikt an die Prüfungsordnung halten. Andernfalls drohen nicht nur schlechte Noten, sondern gravierende prüfungsrechtliche Sanktionen.
Für Hochschulen liefert die Entscheidung wichtige Leitlinien. Sie dürfen KI als potenziell täuschungsrelevantes Hilfsmittel einordnen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass sich das Prüfungsrecht aktuell im Wandel befindet. Die Frage, wie KI sinnvoll und rechtssicher integriert werden kann, bleibt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre.

Annika ist Rechtsreferendarin und vertieft im Rahmen eines LL.M.-Studiums der Rechtsinformatik ihre Kenntnisse im Bereich Legal Tech. Parallel zu ihrer Ausbildung arbeitet sie als Datenschutzbeauftragte in einem mittelständischen Unternehmen. Ihr fachlicher Schwerpunkt ist dabei von ihrem besonderen Interesse an den durch digitale Technologien geprägten Veränderungen des Rechts motiviert.
